Kur- & Rehaanträge

Home / Kur- & Rehaanträge

Kur

Unter einer Kur versteht man eine Vielzahl an Rehabilitationsmaßnahmen, welche sämtliche Therapieverfahren, stationär sowie ambulant, umfasst. 

Je nach Schweregrad der Erkrankung kann eine Kur vom Arzt empfohlen werden – sei es zur Prävention, zur Rehabilitation oder zur Verminderung der Symptome bei einer bereits bestehenden chronischen Erkrankung.

Die Kur soll den Erfolg der Behandlung durch einen Arzt unterstützen und langfristig festigen. Sie ergänzt die ambulante medizinische Behandlung durch ihr spezielles Therapieprogramm, was letztendlich auf die Stärkung der Selbstheilungskräfte ausgelegt ist. Sie gibt psychologische Unterstützung zur Krankheitsbewältigung und schafft dem Patienten ein ideales Umfeld zur Genesung.

Wichtig ist, dass die Kur mit ihren Einzeltherapien zur richtigen Zeit mit der ambulanten Behandlung kombiniert wird. Nur wenn sie während der richtigen Phase des Krankheitsprozesses begonnen wird, kann sie erfolgsversprechend den Behandlungsablauf unterstützen.

So werden einige Kuren auch als Präventivmaßnahme angeordnet, um durch eine Schärfung des gesundheitlichen Bewusstseins über akute Gesundheitsrisiken eine langfristige Erkrankung zu verhindern. Durch die einzelnen Therapien werden Anleitungen zur positiven Veränderung der Lebensweise vermittelt, welche sich neben dem körperlichen auch mit dem geistigen Umgang mit der Beeinträchtigung auseinandersetzen.

reaanträge


Reha

Um wieder fit für den Job zu werden, können Arbeitnehmer eine Reha beantragen. Dabei ist einiges zu beachten.

Um wieder fit für den Job zu werden, können Arbeitnehmer eine Reha beantragen. Dabei ist einiges zu beachten.

Wer eine Reha in Anspruch nehmen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Nur wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger bzw. seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist, sollte man einen Antrag stellen. Außerdem muss absehbar sein, dass sich durch die Kur der  Gesundheitszustand wesentlich verbessert. Sie soll helfen, wieder fit zu werden, um trotz Erkrankung lange im Berufsleben bleiben zu können. Dann gibt es noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen.

Welche sind das?

Man muss in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Wenn man aus irgendwelchen Gründen diese Voraussetzung nicht erfüllt, hat man zudem Anspruch, wenn man insgesamt 180 Kalendermonate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Erfüllt der Antragsteller auch das nicht, kann man eine Kur nur noch über die Krankenkasse finanziert bekommen.

Wer hat keinen Anspruch?

Keinen Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung hat, wer wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit  erkrankt ist. Hier ist die Unfallversicherung zuständig. Auch wer bereits Altersrente bezieht, kann eine Kur nur von der Krankenversicherung bewilligt bekommen, es sei denn, es liegt eine Krebserkrankung vor.

Können auch Arbeitslose eine Reha beantragen?

Wenn man krank ist, kann man auch als Arbeitsloser eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen.

Muss man zu einer Kur, die von der Rentenversicherung bewilligt wird, noch etwas hinzuzahlen?

Man muss für jeden Kalendertag einen Eigenanteil in Höhe von zehn Euro für die Unterkunftskosten zahlen, längstens für 42 Tage. Bei einer ambulanten Reha entfällt das. 

Kann man befreit werden?

Ja, z.B. wenn man zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 19 Jahre alt ist. Auch wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung (z. B. Arbeitslosengeld II) bezieht, muss die Gebühr nicht entrichten. Geringverdiener können auf Antrag ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden.

Gibt es darüber hinaus auch finanzielle Unterstützung?

Arbeitnehmer bekommen grundsätzlich ihr Einkommen vom Arbeitgeber für sechs Wochen weitergezahlt. Wer kein Geld erhält, kann alternativ auch  Übergangsgeld bei der Rentenversicherung beantragen. Es ersetzt während der Reha fehlende Einkünfte. 

Werden auch Fahrtkosten zur Klinik und zurück erstattet?

Ja, da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es sind Busse der Rentenversicherung im Einsatz, die zu den Einrichtungen fahren.  Wenn nicht, bekommt man einen Gutschein. Damit kann man ins Reisebüro gehen und sich z.B. ein Zugticket holen. Bei Anreise mit dem eigenen Pkw wird eine Wegstreckenentschädigung gezahlt.

Kann man sich eine Kur-Einrichtung aussuchen?

Beim Antrag können Wünsche angegeben werden. Ob der Wunsch aber immer mit der medizinischen Indikation oder der Spezialisierung der Klinik übereinstimmt, ist eine andere Sache. Wenn alles zusammenpasst, dann wird der Rentenversicherungsträger den Wunsch umsetzen.

Wie lange dauert ein Antragsverfahren in der Regel?

Als Bearbeitungszeit muss man einige Wochen einrechnen. Danach erhält man von der Kureinrichtung einen Termin. Grundsätzlich dauert eine Kur drei Wochen. Sie kann verlängert werden, wenn dies  medizinisch erforderlich ist.

Was ist, wenn man gerade zu diesem Zeitpunkt nicht kann?

Dann ist es möglich, mit der Kureinrichtung oder auch dem Rentenversicherungsträger in Kontakt zu treten und den Beginn, je nach Kapazitäten, um die eine oder andere Woche verschieben.

Wie oft kann man eine solche Maßnahme wiederholen?

Es ist erst nach vier Jahren erneut eine medizinische Rehabiltitation möglich. Ausnahme: Sie ist aus gesundheitlichen Gründen vorher dringend erforderlich.

Was ist, wenn ein Antrag abgelehnt wird?

Dann sollte man innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen – und detailliert auf die Ablehnungsgründe der Behörde eingehen sowie Argumente liefern, die doch noch für eine Bewilligung sprechen. 

Für die Formulierung dieses Rechtsbehelfs hat man einen Monat Zeit, nachdem man die Ablehnung erhalten hat. Der Widerspruch ist außerdem schriftlich zu begründen und zu unterschreiben.